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   BPatG, 09.03.2004 - 33 W (pat) 331/02   

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https://dejure.org/2004,28769
BPatG, 09.03.2004 - 33 W (pat) 331/02 (https://dejure.org/2004,28769)
BPatG, Entscheidung vom 09.03.2004 - 33 W (pat) 331/02 (https://dejure.org/2004,28769)
BPatG, Entscheidung vom 09. März 2004 - 33 W (pat) 331/02 (https://dejure.org/2004,28769)
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  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 09.03.2004 - 33 W (pat) 331/02
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr aus Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr. vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 09.03.2004 - 33 W (pat) 331/02
    Kann demnach einer Wortmarke ein für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (stRspr. vgl BGH aaO - Cityservice; BGH GRUR 1999, 1089 - Yes).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 09.03.2004 - 33 W (pat) 331/02
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr aus Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr. vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BPatG, 04.04.2001 - 29 W (pat) 15/00
    Auszug aus BPatG, 09.03.2004 - 33 W (pat) 331/02
    Auch insoweit ist von einem beschreibenden Begriffsinhalt hinsichtlich sämtlicher angemeldeten Waren und Dienstleistungen auszugehen (so auch BPatG 29 W (pat) 15/00 - HAUSHALTS-PROFIS; 32 W (pat) 172/96 - Profiline; 33 W (pat) 163/97 - Profil Seal; 28 W (pat) 2/96 - ProfiStar).
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